Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motcom AG
AGB Motcom Communication AG, Version 04.2019, © Motcom Communication AG
Motcom Communication AG(nachfolgend „Lieferant“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten
für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen (Offerten,
Bestellungen, Vertragsverhandlungen, etc.) zwischen dem
Lieferanten und dem Kunden. Diese AGB ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.
1.2 Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen
Verträge. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der
Kunde mit diesen AGB einverstanden. Allfällige Vertragsklauseln und -bedingungen des Kunden oder von Dritten sind
wegbedungen, ausser bei ausdrücklicher Zustimmung des
Lieferanten.
1.3 Die Gültigkeit des Vertrages und dieser AGB wird durch
die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder ungültige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem
Vertragszweck am meisten entsprechen.
1.4 Der Lieferant ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung
beizuziehen. Der Lieferant haftet nur für die gehörige Sorgfalt
bei der Wahl und Instruktion der beigezogenen Dritten, nicht
aber für die Leistungen von Dritten.
2. Offerte, Annahme, und Inkrafttreten von Verträgen
2.1 Offerten, Preislisten, Produktbeschreibungen, Datenblätter, Prospekte, technische Unterlagen des Lieferanten sowie
schriftliche Angebote, die keine ausdrückliche Annahmefrist
nennen, sind unverbindlich und können vom Lieferanten jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Der Lieferant ist
nicht an irgendwelche Erklärungen und Beschreibungen Dritter hinsichtlich der Produkte oder Dienstleistungen gebunden.
2.2 Schutz des geistigen Eigentums von Offerten: Inhalte von
Offerten sind geistiges Eigentum des Lieferanten und urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche Genehmigung
durch den Lieferanten ist es untersagt, Offertinhalte als Ganzes oder auch nur auszugsweise zu veröffentlichen oder für
andere Zwecke als zur kundeninternen Entscheidungsfindung
zu nützen. Insbesondere die Weiterverwendung von technischen Konzepten, Schemas, Plänen, Messresultaten, Stücklisten und Angaben zu individuellen Konfigurationen ist ohne
vorgängige Bewilligung untersagt. Offertinhalte des Lieferanten zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, oder diese Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen, ist
verboten. Schadenersatzansprüche bei Missbrauch bzw.
Missachtung dieser Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2.3 Bestellungen und Aufträge des Kunden gelten als Offerte
zum Vertragsschluss. Verträge kommen erst mit der Annahme durch den Lieferanten zustande und treten erst dann in
Kraft. Die Annahme des Lieferanten erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung. Die
Auftragsbestätigung bei Online-Bestellungen über die Website des Lieferanten gilt als reine Bestätigung des Bestellungseingangs. Sind die bestellten Geräte nicht lieferbar, kommt
der Vertrag nicht zustande. Der Lieferant macht diesfalls eine
Mitteilung.
2.4 Die Auftragsbestätigungen des Lieferanten enthalten eine
detaillierte Beschreibung der bestellten Produkte und Dienstleistungen. Erfolgt keine Bestätigung, so gelten sinngemäss
die Beschreibungen aus Offerten des Lieferanten.
3. Lieferungen
3.1 Die Lieferungen erfolgen ab Betriebslager des Lieferanten. Lieferumfang und Ausführung richten sich nach der Bestellung und/oder allenfalls dem Pflichtenheft. Vorbehalten
bleibt die Verbesserung, Änderung oder der Ersatz von Produktteilen vor der Lieferung.
3.2 Ohne anderweitige Vereinbarung bestimmt der Lieferant
die Verpackung und die Art des Versands/Transports. Die
Kosten für Verpackung und Versand/Transport trägt der Kunde; sie werden auf der Rechnung separat aufgeführt. Bleibt
die Verpackung im Eigentum des Lieferanten, muss sie auf
Kosten des Kunden an den Versandort zurückgesandt werden.
3.3 Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Übergabe an
den Spediteur zum Versand/Transport auf den Kunden über.
Die Gefahrtragung durch den Kunden gilt auch, wenn der
Lieferant auf Wunsch des Kunden in seinem Namen und auf
seine Rechnung eine Transportversicherung abschliesst.
Beanstandungen aus Verlust oder Schaden beim Versand/Transport muss der Kunde gegenüber dem Spediteur
oder der Versicherungsgesellschaft erheben.
3.4 Liefer- und Versanddaten gelten als geschätzte Termine.
Eine angemessene Änderung der Lieferfristen sowie Teillieferung ist vorbehalten. Verspätete oder unvollständige Lieferung führt weder zu Verzug noch zu einer Haftung des Lieferanten. Entsprechend ist der Kunde auch nicht zum Rücktritt
oder zu einer Reduktion seiner vertraglichen Leistungen berechtigt.
3.5 Jede Lieferung ist vom Kunden sofort nach Empfang zu
kontrollieren; über festgestellte Mängel ist der Lieferant binnen 5 Tagen zu informieren. Stillschweigen des Kunden bedeutet Annahme der Lieferung. Ist eine Lieferung nachweislich unvollständig oder mangelhaft, behebt der Lieferant die
Mängel nach eigenem Ermessen. Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
4. Montage und Installation
Erfolgt die Montage der Geräte durch den Lieferanten, muss
der Kunde die vom Lieferanten bezeichneten notwendigen
Vorbereitungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig ausführen, insbesondere Geländearbeiten, Erstellen von Gerüsten,
Beschaffung von Baumaterial, Licht- und Stromquellen. Er
gewährt dem Lieferanten Zutritt und vermittelt die erforderlichen Informationen. Bei der Installation in einem Fahrzeug ist
es Sache des Kunden, vorgängig die richtigen Entstörmassnahmen auf eigene Kosten vorzunehmen sowie die Funktionstüchtigkeit der elektrischen Anlage zu prüfen. Der Aufwand des Lieferanten für Montage und die erforderliche Reisezeit werden dem Kunden nach den üblichen Tarifen des
Lieferanten in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zu deren vollständigen
Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Er kann einen Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen. Bis zur
vollständigen Bezahlung ist es dem Kunden untersagt, die
Produkte entgeltlich oder unentgeltlich weiter zu veräussern.
Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich über
sämtliche Ansprüche von Dritten bezüglich dieser Waren
(insbesondere Pfändung und Arrest) zu informieren.
6. Lizenzen
6.1 Hinsichtlich der Software von Dritten (z.B. Windows Betriebssysteme, Firmware, etc.) gelten die jeweils anwendbaren Lizenzbestimmungen und Endnutzervereinbarungen (EULA) des betreffenden Herstellers. Jegliche Haftung und Gewährleistungsansprüche gegen die Lieferantin im Zusammenhang mit diesen Lizenzen sind ausgeschlossen.
6.2 Vom Lieferanten eingeräumte Lizenzen für Software des
Lieferanten beziehen sich ausschliesslich auf den maschinenlesbaren, ausführbaren Code der Software, die zugehörige
Anwenderdokumentation sowie auf allfällige, vom Lieferanten
bereitgestellte Software-Updates oder Überarbeitungen.
6.3 Der Lieferant räumt die Lizenzen nach Zahlungseingang
der entsprechenden Lizenzgebühr ein. Die vom Lieferanten
eingeräumten Lizenzrechte ermöglichen dem Kunden die
Nutzung der Software für seine eigenen und internen Geschäftsbedürfnisse für eine festgelegte Anzahl Server
und/oder Benutzer. Die Lizenzrechte sind nicht exklusiv, nicht
übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
6.4 Der Lieferant stellt dem Kunden eine Kopie der Software
sowie ein Exemplar der zugehörigen Anwenderdokumentation auf einem physischen Speichermedium oder elektronisch
zur Verfügung. Alle Kopien, einschliesslich der Sicherungskopien der Software stehen im Eigentum des Lieferanten. Mit
Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich genannten und
gesetzlich zwingend vorgesehenen Nutzungsrechte erwirbt
der Kunde keinerlei Rechte an der Software und der Anwenderdokumentation. Es ist dem Kunden verboten, die Software
oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, zu kopieren
(Ausnahme: erforderliche Sicherungskopie), zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu entschlüsseln. Es ist weiter
untersagt, die Software zugunsten oder für Rechnung Dritter
zu nutzen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich in
irgendeiner Form verfügbar zu machen. Der Kunde darf ohne
schriftliche Genehmigung des Lieferanten keine eigene Software auf den Systemen des Lieferanten einsetzen.
7. Leistung des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich zu fristgerechter Bezahlung
der bestellten Leistungen und Produkte sowie für deren
rechts- und vertragskonforme Nutzung. Insbesondere dürfen
Geräte und Netze nicht für illegale Handlungen oder für die
Verbreitung illegaler Inhalte genutzt werden. Der Kunde trifft
alle zumutbaren Sicherheitsvorkehren und beachtet die Instruktionen des Lieferanten über die sachgemässe Benutzung.
7.2 Jede Haftung des Lieferanten für den Inhalt der vom Kunden übermittelten Daten und Informationen sowie für sonstige
unsachgemässe Nutzung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde hält den Lieferanten schadlos gegenüber
allfälligen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung von Leistungen und Produkten des Lieferanten durch
den Kunden.
8. Preise
8.1 Falls nicht anders schriftlich vereinbart, gelten Preisangaben des Lieferanten in Schweizer Franken, ab dem entsprechenden Standort des Lieferanten, exkl. MwSt.. Exklusive und
durch den Kunden zu bezahlen sind zusätzliche Kosten und
Auslagen wie z.B. Gebühren für Versand/Transport und
Versicherung, Zoll, Import und Export oder Lizenzen und
öffentliche Abgaben.
8.2 Die Preise ergeben sich aus der entsprechenden Vertragsurkunde oder einer verbindlichen Offerte. Der Lieferant
ist berechtigt, vereinbarte Preise und Gebühren jederzeit
anzupassen. Die Anpassungen werden dem Kunden in gegeigneter Weise einen Monat im Voraus schriftlich angekündigt. Der Lieferant ist zudem berechtigt, vereinbarte Preise
anzupassen, wenn sich Komponenten oder Erzeugnisse
Dritter, welche Bestandteil der Produkte bilden, substantiell
verteuern oder wenn Ersatzbestandteile beschafft werden
müssen. Falls eine solche Änderung zu einer Preiserhöhung
von über 10% führt, hat der Kunde das Recht, noch nicht
ausgeführte Bestellungen für die betreffenden Produkte und
Leistungen zu annullieren.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Rechnungen des Lieferanten sind innert 30 Tagen
netto zu bezahlen. Bei Teillieferungen wird jede Lieferung
separat verrechnet. Bei Online-Bestellungen über die Website
des Lieferanten gelten Vorausbezahlung und/oder die auf der
Website bekannt gegebenen Zahlungsmodalitäten. Für
Projekte gelten gesonderte Zahlungsbedinungen. Diese sind
aus dem jeweiligen Angebot ersichtlich.
9.2 Verrechnung ist unzulässig und Abzüge werden nachbelastet. Ein Zahlungsrückbehalt ist ausgeschlossen; dies gilt
auch bei Verzug oder bei unvollständigen oder mangelhaften
Lieferungen oder im Falle von Gewährleistungsansprüchen
des Kunden. Zahlungsort ist Zürich. Zahlungen gelten als
erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag dem Bankkonto des Lieferanten gutgeschrieben worden ist. Bei Einwänden des Kunden gegen die Rechnung gilt diese als richtig, solange technische Abklärungen durch den Lieferanten keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben.
9.3 Nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäss Ziff. 9.1 hievor
gerät der Kunde ohne separate Mahnung in Verzug. Befindet
sich der Kunde in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, alle
nachfolgenden Lieferungen zurückzuhalten oder sie von der
vorgängigen Bezahlung durch den Kunden abhängig zu machen sowie teilweise oder ganz von der Vertragsbeziehung
mit dem Kunden zurückzutreten. Auf Beträge die zur Zeit ihrer
Fälligkeit ausstehen, wird ein Verzugszins erhoben, der 4%
über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank
liegt. Schadenersatzansprüche des Lieferanten bleiben vorbehalten.
10. Garantie und Umtausch
10.1. Auf Produkte des Lieferanten wird eine Garantie für
Fabrikationsfehler für die Dauer von 24 Monaten ab Datum
des Versands bzw. Abschluss der Montage oder Installation
gewährt. Die Garantie ist beschränkt auf – je nach Wahl des
Lieferanten – Reparatur oder Ersatz der effektiv mangelhaften
Teile. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, ausser bei Absicht oder Grobfahrlässigkeit des Lieferanten. Insbesondere Ersatzansprüche für mittelbaren Schaden, Folgeschäden oder für eingeschränkte Nutzung sind wegbedungen. Die Ansprüche des Kunden aus dieser Garantie sind
nicht übertragbar.
10.2 Der Kunde verliert seine Gewährleistungsrechte, wenn
er den Mangel dem Lieferanten nicht innert 5 Arbeitstagen
nach Entdeckung schriftlich anzeigt. In der Anzeige ist der
Mangel möglichst genau zu beschreiben. Der Lieferant bestä-
tigt den Empfang der Mängelrüge schriftlich und teilt die Bedingungen der Behebung mit (Ort, Datum, etc.). Verlangt der
Lieferant die Einsendung der mangelhaften Produkte, trägt
der Kunde Kosten und Gefahr für Verpackung und Versand
zum Lieferanten. Der Lieferant übernimmt die Kosten der
Rücksendung zum Kunden. Weisen eingesendete Geräte
keine feststellbaren Fehler auf oder fällt der Mangel nicht
unter die Garantie, wird eine Überprüfungs- bzw. Bearbeitungspauschale verrechnet.
10.3 Nicht unter die Garantie fallen Mängel durch übliche
Abnutzung, unsachgemässer Nutzung und Unterhalt, durch
Reparaturversuche des Kunden oder von unautorisierten
Dritten, Funktionsstörungen der Geräte und Systeme bei
Netzausfällen und deren weitere Auswirkungen, Mängel infolge Änderung rechtlicher Vorschriften sowie Mängel aus ähnlichen Gründen. Nicht unter die Garantie fallen Batterien, Akkus oder Sicherungen, ferner die Reichweite der Geräte sowie durch andere Betreiber von elektrischen Geräten verursachte Interferenzen oder Störungen. Der Kunde kann solche
Mängel, soweit machbar, vom Lieferanten zu den üblichen
Tarifen beheben lassen.
10.4 Technisch bedingte Änderungen, die den bestimmungsgemässen Gebrauch der Produkte nicht beeinträchtigen,
bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Hinsichtlich der gelieferten Produkte von Drittherstellern gilt ausschliesslich eine allfällige Garantie des betreffenden Herstellers. Der Lieferant kann die entsprechenden Ansprüche dem Kunden unter gleichzeitigem Ausschluss sämtlicher Ansprü-
che gegen den Lieferanten abtreten.
10.5 Umtausch und Rückgabe von Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann mit
dem Lieferanten ein Umtausch vereinbart werden. Umtausch
und Rückgabe von für den Kunden individuell bestellten oder
konfigurierten Produkten sind ganz ausgeschlossen.
10.6. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, sind
die entsprechenden Kaufbelege wie Verkaufsquittung, Lieferschein oder Rechnung beizubringen.
10.7 Falls bei defekter Hardware ein Einsatz vor Ort
durchgeführt werden muss, wird dieser dem Kunden in
Rechnung gestellt.
11. Warenretouren
11.1 Warenretouren können nur originalverpackt und in
Absprache mit dem Lieferanten erfolgen.
11.2 Warenretoure werden nur innerhalb 3 Monaten ab
Lieferung akzeptiert.
11.3 Bei Warenretouren wird durch den Lieferanten der
Gutschriftswert um eine Wiedereinlagerungtaxe reduziert.
Aktuell beträgt diese 20%
12. Haftungsausschluss und Rücktritt
12.1 Der Lieferant erbringt seine Dienstleistungen und Produktlieferungen professionell, fachmännisch und mit qualifiziertem Personal. Jegliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen sind ausgeschlossen. Hinsichtlich verspäteter Lieferung gilt Ziff. 3.4 hievor. Die Haftung des Lieferanten im Falle von Produktmängeln richtet sich nach Ziff. 10 hievor. Jede weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen.
12.2 Kann der Vertrag aus vom Lieferanten nicht zu vertreten
Gründen nicht innert nützlicher Frist oder zu wirtschaftlich
zumutbaren Bedingungen erfüllt werden, können der Lieferant
und der Kunde unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf das
Ende jedes Kalendermonats mit eingeschriebenem Brief vom
Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Schadenersatzansprüche
gegen den Lieferanten sind ausgeschlossen, ausser bei Absicht oder Grobfahrlässigkeit.
13. Behördliche Genehmigungen und Vorschriften
Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung der für den
Kauf oder den Betrieb der Produkte benötigten behördlichen
Konzessionen, Genehmigungen und Abonnemente. Er ist
zudem verantwortlich, dass die Produkte den im Bestimmungsland geltenden Vorschriften entsprechen. Der Kunde
beachtet im Falle des Exports der Produkte die anwendbaren
Ein- und Ausfuhrvorschriften (insbesondere die Wiederausfuhrvorschriften der USA) und trägt hierfür die volle Verantwortung.
13. Spezifikationen
Der Lieferant informiert den Kunden über seine Produkte und
Leistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt. Informationen über
Produkte von Drittherstellern stammen von denselben. Die
Informationen erfolgen ohne Gewähr und der Lieferant übernimmt keine Haftung, insbesondere nicht für die Korrektheit
und Vollständigkeit der Informationen. Der Lieferant behält
sich vor, die Spezifikationen und technischen Eigenschaften
seines Sortimentes jederzeit abzuändern, um diese dem
neusten Stand der Technik und den behördlichen Anforderungen anzupassen.
14 Datenschutz, Geheimhaltung und Mitteilungen
14.1 Der Lieferant erfasst und bearbeitet ausschliesslich Daten, die für die Leistungserbringung, Rechnungsstellung und
Abwicklung, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur
sowie für die Pflege der Kundenbeziehung notwendig sind. Zu
diesen Zwecken darf der Lieferant Kundendaten auch weitergeben, insbesondere, wenn er die Leistung gemeinsam oder
im Zusammenhang mit Dritten erbringt. Der Lieferant trifft die
ihm zumutbaren Vorkehren gegen unerlaubte Zugriffe Dritter
auf sein Netz. Für Schäden aus solchen Zugriffen kann der
Lieferant weder vom Kunden noch von Dritten haftbar gemacht werden.
14.2. Ohne anderslautende Vereinbarung gelten die Informationen, welche der Lieferant und der Kunde austauschen, als
geheim, weshalb sie vertraulich und ausschliesslich im Rahmen der vertraglichen Beziehung zu behandeln sind. Dies gilt
insbesondere für technische Unterlagen wie Zeichnungen,
Beschreibungen, Illustrationen und Pläne, die dem Kunden im
Rahmen eines Vertrages überlassen werden. Diese dürfen
vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
Lieferanten weder kopiert noch Dritten ausgehändigt werden.
Ziffer 2.2 ist anwendbar.
14.3 Elektronisch übermittelte Erklärungen (Telefax, E-Mail,
Internet, etc.) gelten als schriftliche Erklärungen. Der Absender trägt die Beweislast, dass der Empfänger von diesen
Erklärungen Kenntnis genommen hat.
15. Übertragung
Der Lieferant behält sich vor, seine Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag ganz oder teilweise an Tochtergesellschaften
der Gruppe des Lieferanten, abzutreten. Die Übertragung von
Rechten und Pflichten aus dem Vertrag an sonstige Dritte
bedarf, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung.
16. Dauer und Beendigung
16.1 Die Verträge sind unbefristet. Vorbehältlich spezifischer
Bestimmungen in diesen AGB oder im Vertrag kann jede
Partei den Vertrag schriftlich und unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende jedes
Kalendermonats beenden.
16.2. Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigt der
Kunde den Vertrag vorzeitig, so ist der Rechnungsbetrag für
die vereinbarte Mindestdauer geschuldet.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände sind vorbehalten.
18. Schlussbestimmung
18.0 Diese Ausgabe der AGB’s ersetzt alle vorhergehenden
Versionen